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Verwendung von Heizöl EL in Stromerzeugern und Notstromaggregaten

Für die steuerrechtliche einwandfreie Verwendung müssen aber bestimmte Einschränkungen beachtet werden:

  • gemäß dem EnergieStG § 3 Absatz (1) muss es sich um eine ortsfeste Anlage handeln!
  • weiterhin darf die Anlage nur der Stromerzeugung dienen!
  • Beachten Sie, ob der Motor- oder Aggregatehersteller den Einsatz von Heizöl EL freigibt!

Achten Sie auch auf die Winterfestigkeit des Heizöls, wenn es als Kraftstoff eingesetzt werden soll!
Falls das Heizöl nicht "winterfest" sein sollte, kommt es zu Paraffin-Ausflockungen, die den Kraftstoffilter verstopfen können (Stillstand der Maschine); schlechtestenfalls kann es durch Mangelschmierung in Folge von verstopften Filtern auch zu - teuren -Schäden an der Einspritzanlage kommen.

Sie können sich hier unser  Merkblatt zur Verwendung von Heizöl EL in Stromerzeugern (PDF)  herunterladen. In dem Merkblatt sind alle wichtigen Punkte zusammengefasst und kann bei der Maschine abgelegt werden.